Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der galabau workgroup GmbH; alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Ist der Kunde Verbraucher, gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen; andernfalls gelten anstelle dieser AGB die gesetzlichen Vorschriften. Abweichende Vereinbarungen und/oder AGB sind nur verbindlich, wenn diese von der galabau workgroup GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Ein Stillschweigen auf Gegenbedingungen des Kunden oder eine Leistung in Kenntnis entgegen stehender AGB gilt nicht als deren Anerkennung. galabau workgroup GmbH ist jederzeit berechtigt, die AGB unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs-mitteilung, die durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat, werden die Änderungen und Ergänzungen der AGB entsprechend der Ankündigung Vertragsbestandteil.
§ 2 Angebot/Vertragsabschluss/Preise/Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
Alle Angebote der galabau workgroup GmbH sind freibleibend und unverbindlich; jeder Vertrag bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die galabau workgroup GmbH. Vertragsinhalt werden die Preise und Leistungen, wie sie im Angebot bzw. im Auftrag beschrieben und von galabau workgroup GmbH durch Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt sind. Alle Preisangaben sowie Verrechnungen erfolgen in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skonto wird nicht gewährt. Der Einzug der Nutzungsentgelte und Servicegebühren erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotsabgabe bzw. Vertragsschluss nicht erkennbar war, wird vorbehaltlich anderer Vereinbarung zum jeweils gültigen Stundensatz gesondert berechnet. Gleiches gilt im Falle von Nachträgen oder Änderungen des Auftragumfangs, einschließlich der dadurch veranlassten Mehraufwendungen. Für periodisch anfallende und/oder wiederkehrende Leistungen gilt vorbehaltlich anderer Vereinbarung als gewerbeüblich eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten als vereinbart, welche sich automatisch um 1 weiteres Jahr verlängert, wenn die Leistungen nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt wurden; für HostingLeistungen beträgt die Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Übernahme einer Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit ihrer schriftlichen Bestätigung durch galabau workgroup GmbH. galabau workgroup GmbH behält sich vor, 25% der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Vorschuss zu verlangen; weitere Teilzahlungen sind nach Projektfortschritt entsprechend den erbrachten Leistungen vom Kunden zu erbringen. Dies gilt auch bei Pauschalpreisen. galabau workgroup GmbH behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und/oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese aufgrund von Gesetzesänderungen erforderlich und/oder dem Vertragspartner zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Bereich des Internet Hosting. Galabau workgroup GmbH kann seine Leistungen beschränken, wenn dies aus Gründen der Kapazität, der Sicherheit und der Integrität der Server und/oder zur Durchführung technischer Maßnahmen notwendig ist und/oder einer ordnungsgemäßen oder verbesserten Leistungserbringung dient. Soweit galabau workgroup GmbH kostenlose Dienstleistungen erbringt, behält sich galabau workgroup GmbH vor, diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche bestehen für den Kunden in diesem Fall nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden hat der Kunde Verzugsschaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt galabau workgroup GmbH vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht galabau workgroup GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht in gesetzlichem Umfang zu. Verstößt der Kunde nicht nur unerheblich gegen geltende Gesetze und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere gegen seine vertraglichen Zahlungspflichten, ist der Anbieter nach vorheriger Verwarnung des Kunden berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder die Nutzungsrechte der Vertragssoftware zu beschränken und/oder den Zugang zu denselben zu sperren. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt. Kommt ein Vertrag durch schuldhaftes Verhalten des Kunden nicht zur Durchführung, kann galabau workgroup GmbH unter Liefer- und Leistungsverweigerung Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Bruttopreises verlangen, wobei der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bzw. der Vergütung uneingeschränktes Eigentum von galabau workgroup GmbH.
§ 3 Vertragsgegenstand/Leistungserbringung
Der Kunde erhält mit dem Nutzungsvertrag das entgeltliche Recht zur vertragsgemäßen Benutzung der cloudbasierten Software „galawork“ und/oder „galaPflege“ sowie der dazugehörigen Apps und Module. Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach Vertrag/Angebot. Sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, stellt galabau workgroup GmbH die technischen Voraussetzungen serverseitig für die Eintragung und Nutzung der von dem Kunden erfassten Daten zur Verfügung. Der Kunde hat die erforderliche Hardware und etwaige zusätzliche Software eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat ebenfalls alle Kosten notwendiger Nutzungsanpassungen zu tragen, die z. B. dadurch entstehen, dass angebundene Drittanbieter ihre Schnittstellen ändern, über die galabau workgroup GmbH auf die Daten zugreift. Der Nutzungsvertrag zwischen galabau workgroup GmbH und dem Kunden ist erweiterbar, aber nicht übertragbar.
§ 4 Beendigung von Verträgen
Soweit Rücktritt und/oder Kündigung nach Gesetz oder Vertrag zulässig sind, bedürfen diese Erklärungen der Textform. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt u. a. vor, bei erheblichen und/oder anhaltenden Verstößen gegen gesetzliche und vertragliche Vorschriften, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder eines Dritten, wenn der Dritte unmittelbar oder mittelbar an der vertraglichen Leistungserbringung beteiligt ist oder bei Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse, und bei Abgabe der Vermögensauskunft durch den Vertragspartner. galabau workgroup GmbH steht ferner ein außerordentliches Kündigungsrecht und ein Rücktrittsrecht vom Vertrag für den Fall zu, dass galabau workgroup GmbH aufgrund Nichtlieferung und/oder Lieferschwierigkeiten der Zulieferer seine Vertragspflichten nicht erfüllen kann. Dem Kunden stehen in diesem Fall Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche nur zu, soweit galabau workgroup GmbH die Nichtlieferueng oder verspätete Lieferung durch die Zulieferer zu vertreten hat.
§ 5 Lieferungs- und Leistungspflichten
Sofern Leistungs-, Liefer- oder Fixtermine nicht ausdrücklich vereinbart und durch galabau workgroup GmbH schriftlich bestätigt wurden, erfolgen Leistungen und Lieferungen schnellst möglich. Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem galabau workgroup GmbH auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, soweit diese für die Lieferung oder Leistung erforderlich sind. Überschreitet galabau workgroup GmbH verbindliche Liefer- oder Leistungstermine, kann der Kunde galabau workgroup GmbH eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung in Textform setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis angemessen mindern oder nach Maßgabe dieser AGB Schadensersatz verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur vorzeitigen Kündigung. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistungen und/oder Lieferungen in Annahmeverzug, ist galabau workgroup GmbH berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf galabau workgroup GmbH vom Vertrag zurücktreten oder unter Liefer- und Leistungsverweigerung Schadensersatz in Höhe von 30 % des Bruttopreises wegen Nichterfüllung verlangen kann, wobei der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Recht zur fristlosen Kündigung. galabau workgroup GmbH ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmmungen berechtigt, ihre vertraglichen Leistungspflichten durch Dritte zu erbringen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat an der Durchführung des Vertrages mitzuwirken, indem er vereinbarten Nebenpflichten und/oder Genehmigungen von Konzepten, Vorlagen etc. innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt. Kommt der Kunde seiner vorgenannten Mitwirkungspflicht auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch galabau workgroup GmbH nicht vollständig nach, kann galabau workgroup GmbH die Leistungen und/oder Lieferungen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen, vom Vertrag zurückzutreten oder unter Liefer- und Leistungsverweigerung Schadensersatz in Höhe von 30 % des Bruttopreises verlangen, wobei der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt. Ist ein Dauerschuldverhältnis Gegenstand des Vertrages, so tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der Kunde hat eigenverantwortlich die Sicherung sämtlicher von galabau workgroup GmbH gespeicherter und vom Kunden einsehbarer Informationen und Daten, die zur Beweissicherung, Buchführung, usw. benötigt werden, auf einem externen Speichermedium durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu dem galawork-Konto gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde haftet für die von ihm fahrlässig oder vorsätzlich verursachte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und/oder die unbefugte Nutzung seines galawork-Kontos. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich seine Passwörter zu ändern, wenn zu vermuten ist, dass Dritte Kenntnis über seine Zugangsdaten haben könnten. Ist dem Kunden dies nicht möglich, ist er verpflichtet, umgehend galabau workgroup GmbH zu informieren.
§ 7 Urheberrechte/Nutzungsrechte
Soweit der Kunde galabau workgroup GmbH Vorlagen und/oder Texte übergibt oder zur Verfügung stellt, muss er alle Rechte hieran, wie z. B. Eigentumsrechte, Urheberrechte, etc. ausschließlich besitzen. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen, Texten etc. haftet der Kunde allein; soweit galabau workgroup GmbH diesbezüglich in Anspruch genommen wird, hat der Kunde galabau workgroup GmbH im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen. galabau workgroup GmbH übernimmt, außer in den Fällen vorstehenden Absatzes, die Gewähr, dass die geschuldeten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird galabau workgroup GmbH nach eigener Wahl dem Kunden die Nutzungsrechte verschaffen oder die Leistung so abändern, dass Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden. Ansprüche hieraus kann der Kunde gegen galabau workgroup GmbH nicht herleiten. Alle Leistungen von galabau workgroup GmbH unterliegen als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere Texte und Quellcodes für Internetpräsenzen, sowie die Software selbst. Nutzungsrechte werden vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im jeweilig vertraglich vereinbarten Umfang ausschließlich an den Kunden übertragen, und zwar derart, dass dem Kunden hieran das einfache Nutzungsrecht eingeräumt wird. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Leistungen von galabau workgroup GmbH durch oder eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von galabau workgroup GmbH gestattet.
§ 8 Ansprüche bei Mängeln / Gewährleistung
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und ausgeführten Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Leistungen und Waren zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich binnen gleicher Frist in Textform zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde nach seiner Wahl Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Ist die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlgeschlagen, unmöglich, verweigert worden oder unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. galabau workgroup GmbH hat gegenüber Kunden nur Mängel der von ihr selbst erbrachten Leistungen zu vertreten. Für Mängel, die durch beauftragte Drittfirmen verursacht werden (z. B. im Rahmen von Produktionsaufträgen), haftet galabau workgroup GmbH nicht. galabau workgroup GmbH verpflichtet sich, die ihr in diesem Fall zustehenden Gewährleistungsrechte auf Verlangen des Kunden an diesen abzutreten. Jegliche Gewährleistungsrechte entfallen, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung von galabau workgroup GmbH Änderungen und/oder Korrekturen an der Software und/oder die Beseitigung von etwaigen Beanstandungen selbst oder durch Dritte durchführt. Mängelansprüche, auch bezüglich verdeckter Mängel, verjähren innerhalb von einem Jahr.
§ 9 Haftung
Die Haftung von galabau worskgroup GmbH, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und soweit galabau worskgroup GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Software übernommen hat. Für Datenverluste haftet galabau worskgroup GmbH – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur, wenn der Kunde seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht uneingeschränkt nachgekommen ist und nur in dem Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Die Haftung von galabau workgroup GmbH wegen Personenschäden, abgegebener Garantien, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Dem Kunden ist bekannt, dass der Zugriff auf seine, bei Drittanbietern gespeicherten Stamm-, Leistungsund Bewegungsdaten sowie der Datenaustausch mit Drittanbietern über eine Software-Schnittstelle des Drittanbieters erfolgt, auf die galabau workgroup GmbH keinen Einfluss nehmen kann. Fehlerhafte Datenübermittlungen, die auf Schnittstellenproblematiken zurückzuführen sind, stellen deshalb keine Verletzungen vertraglicher Pflichten der galabau workgroup GmbH dar; eine Haftung der galabau workgroup GmbH für hieraus resultierende Schäden wird vollständig ausgeschlossen.
§ 10 Geheimhaltung
Vorbehaltlich einzelvertraglich weitergehender Geheimhaltungsverpflichtungen haben sowohl galabau workgroup GmbH, als auch der Kunde über alle ihnen bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranziehen, entsprechend zu unterweisen und diese zur Einhaltung vorstehender Geheimhaltungspflicht schriftlich zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 11 Konkurrenzausschluss
Für die Dauer des Vertrages darf der Kunde hinsichtlich des Vertragsgegenstandes keine Konkurrenzunternehmen von galabau workgroup GmbH mit Lieferungen und/oder Leistungen beauftragen. Bei Zuwiderhandlung steht galabau workgroup GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 12 Übertragung/Abtretung/Aufrechnung
Der Kunde kann seine vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem mit galabau workgroup GmbH geschlossenen Vertrag nur mit Zustimmung von galabau workgroup GmbH an Dritte übertragen. Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber galabau workgroup GmbH an Dritte oder die Aufrechnung von Ansprüchen der galabau workgroup GmbH mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von galabau workgroup GmbH zulässig; Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu.
§ 13 Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass galabau workgroup GmbH personenbezogene Daten zur Erfüllung und Durchführung des Vertrages gespeichert, verarbeitet sowie zur Kundenbetreuung und zur Verbesserung des Leistungsangebotes nutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erfüllung des Vertrages (z. B. Produktion) erforderlich. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 14 Salvatorische Klausel /Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen/ undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken des Vertrages. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind in Textform festzuhalten. Auf den Vertrag ist das deutsche Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hameln. Stand: 15.10.2017